fast übereifrig
jetzt wollte ich schon das TUE-formular der NADA ausfüllen.
aber: ist gar nicht notwendig. ein wenig recherche hilft.
"... 4.13 Athleten, die keinem Testpool der NADA angehören und nicht unter Artikel 3.6 fallen, sollen für den Gebrauch Verbotener Substanzen oder Verbotener Methoden ein ärztliches Attest eines entsprechenden Facharztes in Kopie zur Abgabe bei Dopingkontrollen mitführen und müssen die Verbotenen Substanzen oder Verbotenen Methoden auf dem Dopingkontrollformular angeben. Das ärztliche Attest muss mindestens Angaben zu der Verbotenen Substanz, der Dosierung und der Verabreichungsart oder der Verbotenen Methode sowie deren Art und bei intravenösen Injektionen und/oder Infusionen Angaben zu Art und Volumen der Lösung enthalten. Das Attest muss den Beginn und das Ende der Verabreichung eindeutig erkennen lassen und darf nicht älter als 12 Monate sein. ..."